Die Scheinfirma ...

... so geht fahren!

Ablauf der Ausbildung

  1. Der Fahrschüler* erhält nach Abgabe des Ausbildungsvertrages die Zugangsdaten für das Lehrmaterial. Dies geschieht, damit er sich schon vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn damit auf die Theorieprüfung vorbereiten kann.
  2. Ebenso erhält der Fahrschüler vor dem Kurs den Führerscheinantrag, den er auf seiner zuständigen Führerscheinstelle stellen muss. Ohne die Beantragung des Führerscheins ist eine Anmeldung zu einer Prüfung nicht möglich.
  3. Der Theoriekurs bietet die Möglichkeit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterricht der Kl.B an 7 (Werk-)Tagen kompakt zu absolvieren - verpasste Unterrichtseinheiten müssen im nächsten Kurs nachgeholt werden.
  4. Die Fahrschule kontrolliert mind. 1 x wöchentlich den Lernstand laut Lehrmaterial des Fahrschülers. Alle Fahrschüler, die die Voraussetzungen erfüllen eine Theorieprüfung zu absolvieren, werden von der Fahrschule kontaktiert, um einen Termin für die Theorieprüfung zu vereinbaren. (Voraussetzungen, um eine Theorieprüfung absolvieren zu können: Führerscheinantrag liegt uns vor, alle gesetzl. vorgeschriebenen Theorieunterrichte besucht, frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, Lernstand laut Lehrmaterial prüfungsreif oder mind. über 90% und 2 bestandene Vorprüfungen)
  5. Die praktische Ausbildung beginnt erst nach bestandener Theorieprüfung um eine zusammenhängende praktische Ausbildung gewährleisten zu können. Die Vergabe der Fahrstunden erfolgt auch unter der Berücksichtigung der Dauer von Theorieunterricht bis zur best. Theorieprüfung!

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule!

7. Der Ausbildungsvertrag endet nach 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn (Datum erster Theorieunterricht), wenn nicht innerhalb dieses Zeitraums die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert wurde.

Die Fahrschule wird einmalig den Ausbildungsvertrag um weitere 6 Monate stillschweigend verlängern, sollte allerdings während dieses Zeitraums eine Preiserhöhung  durchgeführt werden, wird der Vertrag mit diesen neuen Preisen fortgeführt.

Darüber wird der Fahrschüler (und ggfs. Erziehungsberechtige) 3 Monate vor Ablauf hingewiesen, ebenso über die Gründe, warum noch keine Theorieprüfung stattfinden konnte.

 

Nach 12 Monaten ohne bestandene Theorieprüfung endet das Ausbildungsverhältnis!

 

Fahrschüler, die innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab Datum erster Theorieunterricht), die Theorieprüfung bestanden haben, bleiben von dieser Regelung unbetroffen und denen wird eine Preisbindung von 12 Monaten garantiert!

 

*aus Gründen zur besseren Lesbarkeit des Textes wurde auf gendern verzichtet

 

 

 

Stefan
Fahrlehrer
Natascha
Fahrlehrerin

Fahrlehrerin der Kl.B

Lars
Fahrlehrer

Fahrlehrer der Kl. B + BE

Marco
Fahrlehrer

Fahrlehrer der Kl. B und BE