... so geht fahren!
6. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule!
7. Der Ausbildungsvertrag endet nach 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn (Datum erster Theorieunterricht), wenn nicht innerhalb dieses Zeitraums die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert wurde.
Die Fahrschule wird einmalig den Ausbildungsvertrag um weitere 6 Monate stillschweigend verlängern, sollte allerdings während dieses Zeitraums eine Preiserhöhung durchgeführt werden, wird der Vertrag mit diesen neuen Preisen fortgeführt.
Darüber wird der Fahrschüler (und ggfs. Erziehungsberechtige) 3 Monate vor Ablauf hingewiesen, ebenso über die Gründe, warum noch keine Theorieprüfung stattfinden konnte.
Nach 12 Monaten ohne bestandene Theorieprüfung endet das Ausbildungsverhältnis!
Fahrschüler, die innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab Datum erster Theorieunterricht), die Theorieprüfung bestanden haben, bleiben von dieser Regelung unbetroffen und denen wird eine Preisbindung von 12 Monaten garantiert!
*aus Gründen zur besseren Lesbarkeit des Textes wurde auf gendern verzichtet